Rede im Landtag – 24.04.2024: Chancengleichheit schaffen – Inklusion in der Kita auf ein breites Fundament stellen

- Reden im Landtag

Jens Kamieth (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Zukunftskoalition aus CDU und Grünen ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen. Das gilt insbesondere für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Deswegen danke ich allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren im ganzen Land, unserem Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und unserer Kinderministerin Josefine Paul von Herzen für ihre tägliche und fortlaufende Arbeit daran, diesen unseren Anspruch in gelebte Praxis zu übersetzen. Politik und Praxis ziehen hier in Nordrhein-Westfalen an einem Strang, und das Tag für Tag. Das ist gut, richtig und wichtig.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle wissen, die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der sogenannten UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 dazu verpflichtet, nach und nach ein inklusives Erziehungs- und Bildungssystem zu verwirklichen. In Nordrhein-Westfalen findet Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit Behinderung vor allem im Elternhaus, in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und den heilpädagogischen Tageseinrichtungen der Eingliederungshilfe statt.

Als Ergebnis unserer gemeinsamen Anstrengungen werden in unserem Land heute mehr als 90 % der Kinder mit Behinderungen zusammen mit Kindern ohne Behinderungen gefördert. Dabei helfen auch unsere jährlich aufwachsenden massiven Investitionen von zwischenzeitlich jährlich über 5 Milliarden Euro, die über das Kinderbildungsgesetz zur Verfügung gestellt werden.

(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das sind keine Investitionen, das sind Betriebskosten!)

Bei der Förderung von Kindern mit Behinderungen treffen die Regelungskomplexe der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe aufeinander. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe fungieren in beiden Rechtskreisen als überörtliche Träger in Nordrhein-Westfalen. Beide spielen eine ganz, ganz wichtige Rolle bei der Inklusion in unserem Land.

Wir haben uns im Rahmen verschiedener Sitzungen des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend eingehend mit dem vorliegenden Antrag auseinander gesetzt. Ich hatte bereits bei der Auswertung der Anhörung im Ausschuss auf die Stellungnahmen der Landschaftsverbände verwiesen. Deren besondere Expertise ergibt sich aus der Natur der Sache und den eben von mir beschriebenen Rechtssystemen.

Was haben die Landschaftsverbände also zu den Punkten des vorliegenden Antrags gesagt? In deren Stellungnahme heißt es zum elterlichen Wahlrecht – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Gerade durch die Weiterentwicklung sowohl von heilpädagogischen als auch inklusiven Kindertageseinrichtungen soll den Eltern eine wohnortnahe Wahlmöglichkeit geschaffen werden.“

Zu Therapieangeboten für Kinder ohne Behinderung heißt es weiter – ich zitiere erneut –: „Die Frage der Finanzierung schließt […] nicht aus, dass in der jeweiligen Kita auch Therapiemaßnahmen im Sinne des SGB V erbracht werden. Das ist heute auch in vielen inklusiven Kindertagesstätten über Kooperationen mit niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten bereits gut gelebte Praxis.“

Zum bürokratischen Antragsaufwand für Eltern schreiben die Landschaftsverbände – erneut ein Zitat –: „Die Landschaftsverbände verfolgen mit großem Nachdruck das Ziel der digitalen Transformation. […] mit dem Ziel, sämtliche Verwaltungsverfahren in diesem Bereich möglichst anwenderfreundlich und digital auszugestalten.“

In der Gesamtschau wird, meine ich, sehr deutlich, dass die wesentlichen Forderungspunkte des vorliegenden Antrags bereits umgesetzt wurden oder sich aktuell in der Umsetzung befinden.

Im Ergebnis lehnen wir den Antrag daher auch in der Fassung des gestrigen Änderungsantrags ab. Die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen wird den Inklusionsprozess gemeinsam mit den Landschaftsverbänden und den eingangs genannten Akteuren aktiv weiter vorantreiben. Darauf können sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen verlassen.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN)