Rede im Landtag – 20.03.2024: Entbürokratisierung der frühkindlichen Bildung – Landesrahmenverträge für Musiknutzung in der Kita und OGS abschließen

- Reden im Landtag

Jens Kamieth (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Gute Rahmenbedingungen sind entscheidend für die Bildungschancen unserer Kinder in der Kita. Weil das so ist, ist die weitere Verbesserung ebendieser Rahmenbedingungen ein ganz besonderes Anliegen der Zukunftskoalition von CDU und Grünen.

Für die Arbeit in den Einrichtungen vor Ort sind insbesondere strukturelle Rahmenbedingungen entscheidend. Mit Blick auf unsere Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege ist gleichzeitig klar, dass wir, seitdem die CDU und die Grünen in Nordrhein-Westfalen regieren, strukturelle Missverhältnisse überwunden haben.

Mehr noch: Wir haben mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes nicht nur das strukturelle Finanzierungsdelta überwunden. Mit der neuen, an tatsächlichen Kostensteigerungen orientierten Nachhaltigkeitsformel, der Dynamisierung, sorgen wir für bedarfsorientierte finanzielle Aufwüchse – und das Jahr für Jahr für Jahr.

Da, wo es wegen exogener Schocks nicht reicht, stellen wir gleichzeitig zusätzliche Mittel zur Verfügung. Und wir helfen dabei, zusätzliche finanzielle Bedarfe vor dem Hintergrund inflationärer Entwicklungen oder erfreulich hoher Tarifabschlüsse bis zum Greifen der nächsten Dynamisierungserhöhung der Kindpauschalen abzufedern.

Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen arbeiten gemeinsam mit der Landesregierung an einer weiteren Novellierung des Kinderbildungsgesetzes. Ja, wir haben bereits viel erreicht, und doch bleibt noch viel zu tun. Das ist allen Beteiligten völlig klar. Wer mit verständigem Blick auf die jüngst vorgestellten Evaluationsergebnisse schaut, kommt deshalb auch zu einem differenzierten Ergebnis.

Aber eines ist gewiss: Die Menschen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere unsere Kinder und unsere Familien, wissen und können sich darauf verlassen, dass wir mit Nachdruck an der weiteren strukturellen Verbesserung der Rahmenbedingungen arbeiten.

Während wir also immer noch die im gesamten Spektrum spürbaren Versäumnisse aus den Regierungsjahren der hier antragstellenden Fraktion Stück für Stück beseitigen, reden wir heute über GEMA-Gebühren.

Der Ihrem Antrag zugrundeliegenden Kleinen Anfrage aus dem September des vergangenen Jahres und der Antwort der Landesregierung hierauf von Mitte November 2023 ist dabei zu entnehmen, dass die Landesregierung – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – „bislang keinen Bedarf für eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der GEMA bzw. VG Musikedition gesehen“ hatte.

(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Genau!)

Tatsächlich ist es so, dass die Verantwortung für die Entrichtung möglicher GEMA-Gebühren in der Verantwortung der Träger liegt. Die sich daraus potenziell ergebenden finanziellen Belastungen sind in der Praxis äußerst gering. Denn viele Bildungsangebote, die mit Musik stattfinden, erfordern gemäß § 60a Urheberrechtsgesetz gar keine Musiklizenz.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass in der Fläche eine Rahmenvereinbarung nicht benötigt wird. Kosten und Nutzen stünden in keinem angemessenen Verhältnis. Den vorliegenden Antrag lehnen wir daher ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN)