Jens Kamieth zur Bedrohung eines Dortmunder Journalisten durch Neonazis: Wehret den Anfängen – Landesregierung muss endlich handeln und Stalking-Paragrafen ändern

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Zu den Drohungen von Neonazis gegen einen Dortmunder Journalisten und den offenbar nur unzureichenden rechtlichen Schutz gegen diese Form der Bedrohung, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, Jens Kamieth: „Dieser Fall macht einmal mehr deutlich, dass der so genannte ‚Stalking-Paragraf‘ im Strafgesetzbuch dringend überarbeitet werden muss.

Es kann nicht angehen, dass ein Journalist in Deutschland ein Jahr lang von Neonazis bedroht wird und sogar Todesanzeigen mit seinem Namen in der Zeitung lesen muss, seine Peiniger aber straffrei bleiben, solange der Mann nicht seinen Arbeitsplatz oder Wohnort wechselt. Effektiver Opferschutz sieht anders aus. Die CDU-Fraktion hat in der laufenden Wahlperiode bereits einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit dem dieser Missstand behoben werden sollte.

Wir haben die rot-grüne Landesregierung bereits vor zwei Jahren dazu aufgefordert, sich im Wege einer Bundesratsinitiative für eine entsprechende Änderung des Paragraph 238 des Strafgesetzbuchs einzusetzen.

 

Leider haben die regierungstragenden Fraktionen diesen Antrag abgelehnt. Auch die rot-grüne Landesregierung hat seither nichts unternommen, um Stalking-Opfer besser zu schützen. Das zeigt: SPD und Grüne rufen zwar permanent nach einem härteren Durchgreifen des Staates gegen Rechtsextreme. Journalisten, die seit einem Jahr massiv von Neonazis eingeschüchtert werden, lässt Rot-Grün jedoch im Regen stehen. Hintergrund: Damit entsprechende Verhaltensweisen künftig strafrechtlich geahndet werden können, muss der Stalking-Paragraf von einem so genannten Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt umgewandelt werden. Die Täter würden sich dann schon strafbar machen, wenn ihr Verhalten dazu ‚geeignet‘ ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen – ohne dass diese Beeinträchtigung in Form eines Arbeitsplatz- oder Wohnortwechsels konkret eintreten muss. Den von SPD und Grünen abgelehnten Antrag der CDU-Fraktion „Stalking-Opfer besser schützen“ (Drucksache 16/4578) finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.